Bisher galt aufgrund einer Übergangsregelung, dass Patienten mit einem Lipödem im Studium III befristet gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse einen Anspruch auf Übernahme einer Liposuktion geltend machen können.
Seit dem 17.07.2025 hat der gemeinsame Bundesausschuss beschlossen, dass gesetzlich Versicherte, die an einem Lipödem leiden, zukünftig unabhängig vom Stadium der chronischen Erkrankung unter bestimmten Bedingungen auch operativ – mit einer Liposuktion – behandelt werden. Bislang ist die Liposuktion nur bei einem Lipödem im Stadium III und als befristete Ausnahmeregelung eine Kassenleistung.
Das Lipödem ist eine krankhafte Fettgewebsvermehrung an den Beinen und ggf. Armen, die für die Betroffenen mit starken Schmerzen verbunden ist. Die entsprechenden Beschlüsse hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seiner Sitzung a, 17.07.2025 gefasst. Wissenschaftliche Grundlage sind erste Ergebnisse einer vom G-BA veranlassten Studie. Sie belegen, dass die operative Fettgewebsreduzierung deutliche Vorteile gegenüber einer alleinigen nichtoperativen Behandlung hat.
Es werden aber bestimmte Vorgaben zu erfüllen sein und es kommt auf den Einzelfall an.
Wir helfen Ihnen gerne weiter und beraten Sie mit der entsprechenden Diskretion und dem notwendigen Einfühlungsvermögen, um Ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.