Anspruch des Kindes auf Auskunft über Identität des anonymen Samenspenders
In einem wegweisenden Urteil hat der BGH am 28.01.2015 (Az: XII ZR 201/13) entschieden, dass Kinder, die mittels einer Samenspende gezeugt wurden, grundsätzlich einen Anspruch darauf haben, die Identität ihrer anonymen Samenspender zu erfahren. Grundlage der Entscheidung war die Klage zweier 1997 und 2002 geborener Klägerinnen, die von der beklagten Reproduktionsklinik Auskunft über die Identität weiterlesen…