Neue Entwicklung bei der Kostenübernahme bei Lipödem
Bisher galt aufgrund einer Übergangsregelung, dass Patienten mit einem Lipödem im Studium III befristet gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse einen Anspruch auf Übernahme einer Liposuktion geltend machen können. Seit dem 17.07.2025 hat der gemeinsame Bundesausschuss beschlossen, dass gesetzlich Versicherte, die an einem Lipödem leiden, zukünftig unabhängig vom Stadium der chronischen Erkrankung unter bestimmten Bedingungen auch operativ weiterlesen…